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Freiwillige Feuerwehr
Saerbeck
Wir helfen / Notruf 112

Tips der Feuerwehr zu Silvester.

Der Deutsche Feuerwehrverband gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:

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1. Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.

2. Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.

3. Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser. Beachten Sie örtliche Regelungen!

4. Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.

5. Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen! Artikel, die in Deutschland zum Verkauf zu Silvester freigegeben sind, müssen über eine Prüfnummer der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) verfügen.

6. Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.

7. Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.

8. Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Quelle: Deutscher Feuerwehrverband

Pyrotechnische Artikel werden, gemessen am Grad der Gefährlichkeit, in vier Klassen eingeteilt.
Während die Klassen 1 und 2 (Aufdrucke: BAM-P I bzw. BAM-P II) ohne Beschränkung ab dem 28.12. verkauft werden können, dürfen Feuerwerkskörper der Klassen 3 und 4 (Mittel- und Großfeuerwerke mit den Aufdrucken BAM-P III) nur nach besonderer behördlicher Erlaubnis verkauft und abgebrannt werden.
Die Abgabe von Feuerwerkskörpern darf nur an Personen, die älter als 18 Jahre sind, erfolgen.
Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände alkoholisierter Personen. Lesen sie sich in jedem Falle die Gebrauchsanweisung durch. Insbesondere bei Tischfeuerwerken ist es wichtig zu wissen, ob diese ausdrücklich für geschlossene Räume geeignet sind. Die Verwendung von Signalmunition und Seenotraketen sowie das Abschießen von Munition aus Schusswaffen aller Art als Silvesterknallerei sind verboten. Schließen sie in der Silvesternacht sämtliche Fenster und Lüftungsklappen ihrer Wohnung.
Gleiches gilt für Lager, Betriebsräume, Ställe, Schuppen und Garagen. Bedenken Sie, dass die Mehrzahl aller Feuerwerkskörper nur im Freien gezündet werden darf. Feuerwerkskörper wie Kanonenschläge, Donnerschläge, Böller etc. nie in der Hand halten, sondern auf den Boden legen und mit „langem Arm“ anzünden. Werfen Sie gezündete Knallkörper nicht unkontrolliert weg. Stellen Sie Raketen grundsätzlich in Flaschen, welche sicher in einer Getränkekiste stehen. Die Rakete muss so aufgestellt werden, dass diese ungehindert nach oben steigen kann. Beschädigte Stockraketen dürfen nicht gezündet werden, da deren Flugbahn unberechenbar ist. Niemals einen „Versager“ erneut zünden. Lassen sie diesen immer liegen. Verantwortungsbewusste Eltern und Erwachsene geben Feuerwerksartikel nicht an Kinder und Jugendliche weiter. Kleine Kinder sollten während des Feuerwerks unter Aufsicht in der Wohnung bleiben. In der Nähe von Gebäuden und Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, dürfen Feuerwerkskörper nur mit genügend Abstand und unter Berücksichtigung der Windrichtung abbrennen. Basteln sie niemals Feuerwerkskörper selbst. Verändern sie die im Handel erhältlichen Artikel nicht. Vorräte von Feuerwerks-artikeln sollten in fest verschließbaren Taschen, auf keinen Fall am Körper aufbewahrt werden. Nach Entnahme eines Feuerwerkskörper Vorräte wieder abdecken.

Kommt es trotz aller Vorsicht dennoch zu einem Brand, so alarmieren sie unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 112. Versuchen sie den Brand in der Entstehungsphase zu löschen. Schlägt der erste Versuch fehl, so verlassen sie unverzüglich den Raum sowie das Gebäude. Warnen sie ihre Mitbewohner, helfen sie insbesondere Kindern, älteren Menschen sowie Behinderten. Erwarten sie die Feuerwehr und weisen sie diese ein. Bei Verletzungen durch Feuerwerkskörper: Rufen sie sofort den Rettungsdienst unter 112. Kühlen sie Brandverletzungen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes, offene Verletzungen werden steril abdeckt. Decken sie bei Augenverletzungen das verletzte Auge ab, damit stellen sie das Auge ruhig. Rufen sie den Rettungsdienst. Wenn sie unsere Tipps beherzigen, wird das Feuerwerk zum Jahreswechsel ein sicheres Vergnügen.

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