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Doppelkopfturnier der Feuerwehr
Am 10.03.2023 veranstaltete die Freiwillige Feuerwehr Saerbeck zum wiederholten Mal ein Doppelkopfturnier im Gerätehaus an der Hahnstraßen. Eingeladen waren alle Mitglieder der aktiven Einheit, der Ehrenabteilung sowie die Familienangehörigen und Freunde der Feuerwehr Saerbeck. Auf eine Vorankündigung in der Presse hatten die Organisatoren, Norbert Winkelmann und Franz Josef Engeler, bewusst verzichtet, da man kein öffentliches, sondern ein familiäres Turnier austragen wollte. So waren an diesem Abend 23 Spieler und eine Spielerin erschienen. Jeder Teilnehmer hatte eine Startgebühr in Höhe von 5 € zu entrichten. Dieses Startgeld wurde zum Schluss des Turniers als Preisgeld wieder ausgezahlt. Gespielt wurde an jeweils 3 Tischen mit 4 bzw. 5 Kartenfreunden. Nach 12 Spielen wurde die Tischzuordnung neu ausgelost und nach insgesamt 3 Durchgängen standen die Sieger des Abends fest. Die sieben Erstplazierten konnten zwischen Bargeld und kleinen Sachpreisen wählen. Folgende Platzierung hat das Turnier ergeben:
1. Jens Plugge 71 Punkte
2. Lars Teigeler 35 Punkte
3. Erich Löckemann 30 Punkte
4. Fabian Greiling 28 Punkte
5. Carsten Winkelmann 24 Punkte
6. Andreas Brocks 18 Punkte
7. Rudi Hölscherklas 13 Punkte
Das Turnier endete mit einer kleinen Siegerehrung und dem Dank der Ausrichter an an die Spieler für die den fairen während des Abends. Eine Wiederholung ist für den Oktober 2023 geplant.
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25 neue Feuerwehrkräfte
Größter Grundlehrgang der Feuerwehr
Seit dem 4. November absolvierten fünfundzwanzig Feuerwehranwärter/innen ihren Grundlehrgang bei der Feuerwehr Saerbeck.
Es sei vorweggenommen, alle haben bestanden.
Teilnehmer des Grundlehrgangs mit Bürgermeister Dr. Tobias Lehberg und Udo Meiners, Robert Laumann und Lars Teigeler als Leitung der Feuerwehr
In einhundertsechzig Stunden ist den Teilnehmern von den Ausbildern der Feuerwehr Saerbeck, alles beigebracht worden, was sie für den Einstieg in den Einsatzdienst der Feuerwehr wissen müssen.
Am Samstag den 14. Dezember war es dann so weit. Der letzte Teil der Abschlussprüfung stand mit einem praktischen und theoretischen Teil an. Hier mussten die Anwärter/innen ihr erlerntes aus den letzten Monaten unter Beweis stellen.
Im praktischen Teil wurden Sachen wie „technische Hilfe“ das heißt, wie wird z.B. eine Person aus einem verunfallten PKW gerettet und natürlich auch alles rund um die „Brandlehre“ abgefragt.
Im schriftlichen Teil der Prüfung, musste ein Multiple-Choice-Fragebogen beantwortet werden. Auch hier zeigte sich, dass alle gut aufgepasst hatten und ihnen die gestellten Aufgaben keine Probleme bereiteten.
Der feierliche Abschluss, stand am Abend im Gerätehaus ab 18.30 Uhr an.
Bürgermeister Dr. Tobias Lehberg bedankte sich bei allen Teilnehmern und Ausbildern für die geleisteten Stunden. In seiner Ansprache merkte er an, dass mit dieser Prüfung der erste Schritt in der Laufbahn bei der Feuerwehr gemacht sei. Er betonte aber auch, dass in den nächsten Jahren noch einige Lehrgänge auf die Teilnehmer zukommen werden.
Teilnehmer mit Bürgermeister und Wehrleitung
Im weiteren Verlauf wies er daraufhin, dass es wichtig ist eine leistungsstarke Feuerwehr in der Gemeinde zu besitzen. Mit den neu ausgebildeten Feuerwehrfrauen und -männern ist er sicher, dass sich die Saerbecker Bürger auch in Zukunft auf die Feuerwehr verlassen können.
Wehrleiter Udo Meiners und der Stellvertretende Wehrleiter und Lehrgangsleiter Robert Laumann bedankten sich auch bei allen Beteiligten.
Sie stellten fest, dass es in der Feuerwehr Saerbeck noch keinen Grundlehrgang gegeben habe, bei dem 25 Teilnehmer aus der eigenen Feuerwehr teilgenommen haben.
Beim letzten Grundlehrgang 2019 hätten zwar 27 Teilnehmer die Prüfung abgelegt, davon seien jedoch einige aus den umliegenden Gemeinden gekommen.
Sie betonten, dass diese bestandene Prüfung erst die erste Prüfung von vielen weiteren Prüfungen gewesen ist.
Im Anschluss bekamen alle Teilnehmer vom Bürgermeister und der Wehrleitung ihre Urkunden zur bestandenen Prüfung überreicht.
Im Anschluss hatte die Gemeinde zu einem gemütlichen Ausklang geladen.
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Tips der Feuerwehr zu Silvester.
Der Deutsche Feuerwehrverband gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
1. Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
2. Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
3. Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser. Beachten Sie örtliche Regelungen!
4. Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
5. Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen! Artikel, die in Deutschland zum Verkauf zu Silvester freigegeben sind, müssen über eine Prüfnummer der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) verfügen.
6. Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
7. Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
8. Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Quelle: Deutscher Feuerwehrverband
Pyrotechnische Artikel werden, gemessen am Grad der Gefährlichkeit, in vier Klassen eingeteilt.
Während die Klassen 1 und 2 (Aufdrucke: BAM-P I bzw. BAM-P II) ohne Beschränkung ab dem 28.12. verkauft werden können, dürfen Feuerwerkskörper der Klassen 3 und 4 (Mittel- und Großfeuerwerke mit den Aufdrucken BAM-P III) nur nach besonderer behördlicher Erlaubnis verkauft und abgebrannt werden.
Die Abgabe von Feuerwerkskörpern darf nur an Personen, die älter als 18 Jahre sind, erfolgen.
Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände alkoholisierter Personen. Lesen sie sich in jedem Falle die Gebrauchsanweisung durch. Insbesondere bei Tischfeuerwerken ist es wichtig zu wissen, ob diese ausdrücklich für geschlossene Räume geeignet sind. Die Verwendung von Signalmunition und Seenotraketen sowie das Abschießen von Munition aus Schusswaffen aller Art als Silvesterknallerei sind verboten. Schließen sie in der Silvesternacht sämtliche Fenster und Lüftungsklappen ihrer Wohnung.
Gleiches gilt für Lager, Betriebsräume, Ställe, Schuppen und Garagen. Bedenken Sie, dass die Mehrzahl aller Feuerwerkskörper nur im Freien gezündet werden darf. Feuerwerkskörper wie Kanonenschläge, Donnerschläge, Böller etc. nie in der Hand halten, sondern auf den Boden legen und mit „langem Arm“ anzünden. Werfen Sie gezündete Knallkörper nicht unkontrolliert weg. Stellen Sie Raketen grundsätzlich in Flaschen, welche sicher in einer Getränkekiste stehen. Die Rakete muss so aufgestellt werden, dass diese ungehindert nach oben steigen kann. Beschädigte Stockraketen dürfen nicht gezündet werden, da deren Flugbahn unberechenbar ist. Niemals einen „Versager“ erneut zünden. Lassen sie diesen immer liegen. Verantwortungsbewusste Eltern und Erwachsene geben Feuerwerksartikel nicht an Kinder und Jugendliche weiter. Kleine Kinder sollten während des Feuerwerks unter Aufsicht in der Wohnung bleiben. In der Nähe von Gebäuden und Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, dürfen Feuerwerkskörper nur mit genügend Abstand und unter Berücksichtigung der Windrichtung abbrennen. Basteln sie niemals Feuerwerkskörper selbst. Verändern sie die im Handel erhältlichen Artikel nicht. Vorräte von Feuerwerks-artikeln sollten in fest verschließbaren Taschen, auf keinen Fall am Körper aufbewahrt werden. Nach Entnahme eines Feuerwerkskörper Vorräte wieder abdecken.
Kommt es trotz aller Vorsicht dennoch zu einem Brand, so alarmieren sie unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 112. Versuchen sie den Brand in der Entstehungsphase zu löschen. Schlägt der erste Versuch fehl, so verlassen sie unverzüglich den Raum sowie das Gebäude. Warnen sie ihre Mitbewohner, helfen sie insbesondere Kindern, älteren Menschen sowie Behinderten. Erwarten sie die Feuerwehr und weisen sie diese ein. Bei Verletzungen durch Feuerwerkskörper: Rufen sie sofort den Rettungsdienst unter 112. Kühlen sie Brandverletzungen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes, offene Verletzungen werden steril abdeckt. Decken sie bei Augenverletzungen das verletzte Auge ab, damit stellen sie das Auge ruhig. Rufen sie den Rettungsdienst. Wenn sie unsere Tipps beherzigen, wird das Feuerwerk zum Jahreswechsel ein sicheres Vergnügen.